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Wir machen Sie sicher für die Kassensicherungsverordnung!

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  • Beitrags-Kategorie:Pressebericht
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Am 01.01.2020 trat die neue Regelung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Deutschland in Kraft. Hierin werden neue Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen verbindlich definiert. Entervo-access ist als eines der ersten Unternehmen der Branche KassenSichV-ready und begleitet Sie bei den erforderlichen Änderungen Ihres Kassensystems.

Bei der KassenSichV handelt es sich um eine Verordnung des Finanzministeriums, in der die technischen Anforderungen an „elektronische Sicherungs- und Aufzeichnungssysteme“ (sprich elektronische Kassensysteme) geregelt werden. Erklärtes Ziel der KassenSichV ist es, sämtliche digitale Aufzeichnungen der Kassen vor Manipulationen zu schützen und so Steuerhinterziehung zu vermeiden.

Was bedeutet das genau?

Es gibt vier wesentliche Punkte, die in der KassenSichV geregelt werden:

  • Alle Kassensysteme müssen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen (kurz TSE). Diese sorgt dafür, dass einzelne Transaktionen signiert werden und eine Aufzeichnung für das Finanzamt möglich ist
  • Alle elektronischen Kassen, die über eine TSE verfügen, müssen beim Finanzamt gemeldet werden (Kassenmeldepflicht)
  • Alle Geschäftsvorfälle müssen mit Belegen nachgewiesen werden und den Gästen und Kunden zur Verfügung gestellt werden (Belegausgabepflicht)
  • Für Finanzprüfungen muss eine Schnittstelle (DSFinV-K) in einem vorgegebenen Format zum Export von Kassendaten bereitgestellt werden

Da die Umsetzung dieser Vorgaben deutliche Anpassungen im Kassensystem erfordern, die in der kurzen Frist zwischen Veröffentlichung des finalen Gesetzestextes und dem 01.01.2020 kaum umzusetzen waren, hat der Gesetzgeber eine „Nichtbeanstandungsfrist“ bis zum 30.09.2020 beschlossen.

Spätestens ab Ende September 2020 müssen alle Kassensysteme in Deutschland über eine technische Sicherheitseinrichtung sowie die DSFin-VK Schnittstelle verfügen. Die Kassenmeldepflicht wurde ausgesetzt, bis es seitens des Finanzministeriums eine elektronische Meldemöglichkeit gibt. Die Belegausgabepflicht gilt hiervon unberührt seit dem 01.01.2020.

Wie geht entervo-access mit der KassenSichV um?

Kassen- und Zutrittssystemanbieter entervo-access bereitet sich seit Monaten auf die im Zuge der Verordnung erforderlichen Umstellungen vor. Alle Kunden wurden kontaktiert und ab April werden die Bestandssysteme schrittweise geupdatet. Auch Neuanlagen erhalten selbstverständlich eine TSE sowie eine Kassenversion, die KassenSichV-ready ist.

Eine intensive Auseinandersetzung mit einem solch brisanten Thema ist für entervo-access selbstverständlich. „Für uns hat die gesetzeskonforme Weiterentwicklung unserer Systeme absolute Priorität.“, so entervo-access Geschäftsführer Thomas Gutjahr, „daher befassen wir uns bereits seit Monaten ausführlich mit dem Thema Kassensicherungsverordnung und haben viel Arbeit in die Umsetzung der Vorgaben des BMF gesteckt. Wir stehen in engem Kontakt zu unseren Kunden und werden bereits im April mit der Umstellung der ersten Systeme beginnen.“

Hiermit wird entervo-access einer der ersten Kassensystemanbieter in der Freizeitbranche sein, der die gesetzlichen Anforderungen in die Praxis umsetzt. Auf dem Weg dahin ist eine Menge Informationsarbeit zu leisten. Gutjahr betont: „Natürlich befassen wir als Anbieter uns sehr tiefgehend mit der KassenSichV. Da das Thema sehr komplex ist, erreichen uns hierzu auch von Kundenseite wahnsinnig viele Fragen. Daher haben wir begonnen, die häufig gestellten Fragen in einem FAQ auf unserer Webseite zu beantworten. So haben unsere Kunden die Möglichkeit, sich über die wichtigen Punkte zu informieren, ohne von der Masse an sehr technischen Informationen erschlagen zu werden.“

Interessierte können sich die Seite hier ansehen. Wer darüber hinaus Fragen zum Thema hat, kann diese unter info@entervo-access.de direkt an das entervo-access-Team stellen.

In der Umsetzung der KassenSichV-Lösung arbeitet entervo-access eng mit ihren beiden Muttergesellschaften Scheidt & Bachmann und HKS Systeme zusammen. Beide Unternehmen bringen das erforderliche Knowhow mit: HKS hat die Anforderungen in der aktuellen Version umgesetzt und stellt sie bereits bei entervo-access Neuprojekten zur Verfügung. Scheidt & Bachmann hat für ihre Bestandskunden im aktuellen Release 8 ebenfalls eine Lösung entwickelt und garantiert so auch langfristig den weiteren gesetzeskonformen Betrieb. Die Kommunikation und Koordination im weiteren KassenSichV-Prozess wird für alle Scheidt & Bachmann Kunden durch das entervo-access Team erfolgen.

Mit der Kooperationsgesellschaft entervo-access wollten S&B und HKS das Ziel erreichen, die Kassensoftware gezielt den Kundenanforderungen entsprechend weiterzuentwickeln – diesem Ziel kommen wir mit der Umsetzung der KassenSichV heute bereits nach.

Über entervo-access

Die entervo-access GmbH ist gemeinsames Joint Venture der Unternehmen HKS Systeme GmbH und Scheidt & Bachmann GmbH. 2019 als Tochterunternehmen der beiden langjährig am Markt erfolgreichen Muttergesellschaften gegründet, hat entervo-access das Ziel, Lösungen für das Besuchermanagement von Freizeitanlagen auf den Markt zu bringen. Hierbei greift entervo-access auf ein umfassendes Lösungsportfolio und jahrelange Erfahrung zurück. So werden die Vorteile und Leistungen eines jungen, agilen Unternehmens mit dem soliden Background zweier langjährig erfahrenen Unternehmen kombiniert.

Ziel ist es, Synergien zu nutzen, bestehende Lösungen weiterzuentwickeln, neue Innovationen zu etablieren und so das Besuchermanagement in der Freizeitbranche weiterzuentwickeln.

Pressekontakt: 

Milena Hardes
Tel.: +49 (0)5251 529400
presse@hks-systeme.de