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ZUM HEUTIGEN DATENSCHUTZ-TAG: EIN RÜCKBLICK ZUR DSGVO

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Seit dem 25.05.2018 gilt sie verpflichtend überall in der EU: die Datenschutz Grundverordnung, kurz DSGVO. Zum heutigen Datenschutz Tag wollen wir die Gelegenheit nutzen und einen kurzen Statusbericht zu den ersten 20 Monaten der DSGVO geben.

Ziel der DSGVO war der bessere Schutz personenbezogener Daten im digitalen Zeitalter. Was den meisten nicht bewusst ist: viele der scheinbar neuen Vorgaben waren in Deutschland bereits seit Jahren im vorangegangenen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Dennoch kam es im Zuge der DSGVO zu viel Aufregung und Misstrauen, nicht zuletzt, weil mit Inkrafttreten des Gesetzes mit willkürlichen Abmahnwellen gerechnet wurde. Diese blieben bislang weitestgehend aus. Dennoch zeigt die erste Bilanz, dass es durchaus Potenzial zur Nachbesserung gibt.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., kurz Bitkom, hat in einer repräsentativen Umfrage fast eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO eine Umfrage durchgeführt, die zeigt, dass erst 67% der Unternehmen die neuen Datenschutzregeln zu großen Teilen umgesetzt hat. Erst ein Viertel der Befragten gab an, die Umsetzungen vollständig abgeschlossen zu haben.

Klar ist unterdessen, dass das neue Datenschutzgesetz in den Unternehmen zu erheblichem Mehraufwand durch erhöhte Dokumentationspflichten führt. Probleme bereitet jedoch nicht allein die operative Umsetzung, sondern laut Bitkom sehen sich die meisten (gerade kleinen und mittelständischen) Unternehmen mit den Herausforderungen der Rechtsunsicherheit konfrontiert. 68% der Befragten gaben dies als größte Problematik an. Es sei, gerade in fachspezifischen Themen oftmals schwer, deutlich herauszufinden, welches Vorgehen korrekt ist. Erschwert werde dies durch mangelnde praktische Umsetzungshilfen und im Thema Datenschutz nicht ausreichend qualifizierte Mitarbeiter.

Sogar 98% der befragten Unternehmen gaben an, dass eine Nachbesserung bzw. Vereinfachung der DSGVO sinnvoll wäre. Beinahe genau so viele (95%) sind der Meinung, dass eine vollständige Umsetzung der DSGVO praktisch unmöglich ist.

Trotz aller Kritik hat die DSGVO für Verbraucher auch viel Positives gebracht. Allein das „Recht auf Vergessenwerden“ bietet Nutzern die Möglichkeit ihre personenbezogenen Daten vollständig löschen zu lassen. Das „Auskunftsrecht“ bietet darüber hinaus die Möglichkeit überhaupt zu erfahren, welche personenbezogenen Daten Unternehmen über den Nutzer gespeichert haben und zu welchem Verarbeitungszweck diese genutzt werden.

Unbeeindruckt von der Unzufriedenheit vielerorts arbeitet die EU an einer Erweiterung der DSGVO: der ePrivacy-Verordnung. Sie befindet sich aktuell noch im Entwurfsstatus und soll auf den spezifischen Datenschutz bei elektronischer Kommunikation abzielen. Themen wie Tracking auf Websites durch Cookies sollen hierdurch beschränkt werden. In Folge der ersten Vorschläge der EU-Kommission gab es zahlreiche Kritik und Proteste, besonders seitens großer Datenkonzerne wie Google oder Facebook sowie aus der Verlagsbranche. Doch es regt sich seitens Unternehmen auch Kritik an der EU und die Forderung, endlich „zeitgemäße Regeln für den Schutz der digitalen Kommunikation zu verabschieden“ (Quelle: netzpolitik.org). Eine einheitliche Lösung zu finden, mit der alle Mitgliedsstaaten und Unternehmen zufrieden sind, scheint mehr als schwierig. Voraussichtlich wird es noch Monate dauern, bis die EU-Kommission einen neuen Entwurf bereitstellen kann. Ob und wann dieser zur Umsetzung kommt, ist aktuell noch nicht abzusehen.

Zur Umfrage der Bitkom: DS-GVO, ePrivacy, Brexit – Datenschutz und die Wirtschaft >>