- Standardisiertes ZUGFeRD-Format: Kompatibilität mit vielen Softwarelösungen und Systemen.
- Rechtssicherheit: Erfüllt gesetzliche Anforderungen (E-Rechnungspflicht).
- Maschinenlesbarkeit: Automatische Verarbeitung durch Buchhaltungssoftware.
- Papierloses Büro: Beitrag zur Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
- Kombiniertes Format: ZUGFeRD bietet sowohl PDF-Darstellung für Menschen als auch XML-Daten für Maschinen.
E-Rechnung
Das E-Rechnungsmodul erfüllt die gesetzlichen Anforderungen zur E-Rechnungspflicht ab dem 01.01.2025. Mit diesem Modul werden Rechnungen, die im Faktura-Modul (SWT-MOD-008) erstellt wurden, im korrekten ZUGFeRD-Format ausgegeben. Dadurch wird eine reibungslose und gesetzeskonforme Übermittlung der Rechnungen sichergestellt. Das Modul gewährleistet, dass alle notwendigen Rechnungsdaten digital und strukturiert im ZUGFerd-Format vorliegen, um den gesetzlichen Vorgaben für elektronische Rechnungen zu entsprechen.
Vorgaben der E-Rechnungspflicht ab dem 01.01.2025:
Digitalisierte Verkaufs- und Abrechnungsprozesse:
Das E-Rechnungsmodul im ZUGFeRD-Format ermöglicht es Kassensystemen, elektronische Rechnungen gemäß dem standardisierten ZUGFeRD-Format zu erstellen und zu verarbeiten. Dieses Modul vereinfacht den Austausch von Rechnungsdaten zwischen Unternehmen und Behörden, indem es PDF-Rechnungen mit maschinenlesbaren XML-Daten kombiniert. Dadurch wird die Automatisierung der Rechnungsverarbeitung unterstützt, Fehler reduziert und die gesetzeskonforme Archivierung erleichtert. Das Modul ist ideal für Unternehmen, die ihre Abrechnung digitalisieren und den Anforderungen moderner E-Rechnungsstandards gerecht werden möchten.
Zu beachten:
Die E-Rechnung ist in der Softwareversion V7.18 umgesetzt. Gegebenenfalls kann ein Update erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, dass Sie für die E-Rechnungspflicht ab dem 01.01.2025 gerüstet sind.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch hier auf der Seite des BMI.