Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich auf die Mehrwertsteuersenkung als Teil eines umfassenden Konjunkturpaketes verständigt. Die Mehrwertsteuer wird hierbei befristet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 gesenkt.
Wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, hat die große Koalition am 03.06.2020 kurzfristig eine zeitlich begrenzte Senkung der MwSt. beschlossen. Dies betrifft:
- den Regelsteuersatz (§12 Abs. 1 UstG): Für alle bis zum 30.06.2020 ausgeführten Umsätze gilt der Regelsteuersatz von 19%; für alle in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 ausgeführten Leistungen gilt ein Regelsteuersatz von 16% und ab dem 01.01.2021 soll dann wieder der (alte) Regelsteuersatz von 19% gelten
- den ermäßigten Steuersatz: Für alle bis zum 30.06.2020 ausgeführten Umsätze gilt in den §12 Abs. 2 UstG aufgeführten Sonderfällen der ermäßigte Steuersatz von 7%; für alle in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 ausgeführten Leistungen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 5% und ab dem 01.01.2021 soll dann wieder der (alte) ermäßigte Steuersatz von 7% gelten
Wir unterstützen unsere Kunden selbstverständlich in der kurzfristigen Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung. Sie erhalten hierzu ein Schreiben von uns, zudem haben wir häufige Fragen in einem FAQ beantwortet, um Ihre Fragen zum Thema bestmöglich zu beantworten.