BFSG-MODUL
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Ziel ist es, Hindernisse abzubauen, die Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen im E-Commerce erschweren. Dazu gehören unter anderem digitale Produkte wie Online-Shops und Hardware wie Automaten. Das Gesetz stellt damit sicher, dass barrierefreie Lösungen nicht nur eine freiwillige Option, sondern ein Standard werden.
Barrierefreier Online-Shop:
Wir überarbeiten unseren Online-Shop umfassend, um allen Nutzenden ein barrierefreies Einkaufserlebnis zu bieten. Zu den wichtigsten Anpassungen gehören:
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Kontrastprüfung: Farben und Kontraste werden so gestaltet, dass Inhalte auch von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen gut erkannt werden können.
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Skalierbare Schriftgrößen: Texte sind skalierbar, sodass sie bei Bedarf individuell vergrößert werden können.
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Alt-Texte für Bilder: Bilder und Grafiken werden mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen, um Informationen auch für Screenreader zugänglich zu machen.
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Einfache Navigation: Der Shop wird so gestaltet, dass eine einfache Bedienung möglich ist.
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Formularzugänglichkeit: Eingabefelder und Formulare werden klar strukturiert und einfach navigierbar gestaltet.
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Verständliche Fehlermeldungen: Fehlermeldungen und Hinweise im Shop sind verständlich formuliert und werden auch von Screenreadern korrekt interpretiert.
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Aktuelle Tools: Für die Prüfung des Shops nutzen wir eigene Software und Tools wie WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool), um den Fortschritt regelmäßig zu überprüfen und eventuelle Barrieren frühzeitig zu identifizieren und zu beheben.
Barrierefreie Hardware:
Wir legen großen Wert auf kontinuierliche Weiterbildung im Bereich Barrierefreiheit. Mitarbeitende nehmen an Webinaren und Schulungen teil, um technisches Wissen und ein tieferes Verständnis für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu erlangen. So stellen wir sicher, stets auf dem neuesten Stand der Anforderungen und Best Practices zu bleiben. Damit unsere Automaten Hard- und Softwareseitig die Vorgaben erfüllt, wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
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Optimierte Display-Lesbarkeit: Einsatz kontrastreicher Bildschirmoberflächen, die auch bei schwierigen Lichtverhältnissen gut lesbar sind.
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Bedienbarkeit für Menschen mit motorischen Einschränkungen: Die taktile Bedienbarkeit wurde in alle Automaten integriert (über ein Tastenfeld).
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Auditive Unterstützung: Akustische Signale und Sprachführungen helfen Menschen mit Sehbeeinträchtigungen bei der Bedienung. Über einen Audioausgang kann die Sprachausgabe per Kopfhörer genutzt werden.
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Klare Menüführung und einfache Navigation: Intuitive Benutzeroberflächen mit logischer Struktur ermöglichen eine einfache Bedienung für alle Nutzergruppen.